Altenpflegegesetz
(APflG)
Gesetz
über die Berufe in der Altenpflege
(Altenpflegegesetz - AltPflG) Die Berufsbezeichnungen 1. "Altenpflegerin"
oder "Altenpfleger" und 2. "Altenpflegehelferin"
oder "Altenpflegehelfer dürfen nur Personen führen, denen
die Erlaubnis dazu erteilt worden ist.
Arbeitszeitgesetz
ArbZG vom
6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1171, zuletzt geändert BGBl. I 1996 S.
1186)Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften§ 1 Zweck des Gesetzes
Zweck des Gesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz
der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten
und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern
sowie den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der
Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen.
Arbeitszeugnis
Das Arbeitszeugnis
dient in erster Linie dazu, Arbeitnehmern die Bewerbung um einen Arbeitsplatz
zu erleichtern. Jeder Arbeitnehmer hat anläßlich der Beendigung
des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses
(§ 630 BGB).
Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz
Gesetzestext
AWbGGesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen
und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG).
Bildungs-
bzw. Weiterbildungsurlaub
Thema „Urlaub
anderer Art“ Der Bildungsurlaub gehört zwar zu dem Gebiet
des Arbeitsrechts, so dass hier auch der Bund ein Bildungsurlaubsgesetz
hätte erlassen können; dies ist allerdings noch nicht geschehen.
So haben eine Reihe von Bundesländern daraufhin eigene Bildungsurlaubsgesetze
erlassen. In diesen ist die Verpflichtung des Arbeitgebers niedergelegt,
Arbeitnehmern Bildungs- bzw. Weiterbildungsurlaub unter Fortzahlung
der Bezüge zur Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen zu gewähren.
In folgenden Ländern besteht bisher für Arbeitnehmer ein Anspruch
auf bezahlten Bildungsurlaub: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg,
Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
und Schleswig-Holstein
Arbeitsschutzgesetz
(ArbSchG)
Das Gesetz
über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes
zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzesder Beschäftigten
bei der Arbeit(Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)vom 7. August 1996 (BGBl.
I S. 1246),
Abmahnung
Von großer
praktischer Bedeutung in der Arbeitswelt ist der Ausspruch einer so
genannten Abmahnung. Sie ist - vereinfacht ausgedrückt - eine Erklärung
des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, dass er mit einem bestimmten Verhalten
von ihm nicht einverstanden sei und eine Wiederholung nicht dulden wolle.
Bereitschaftsdienst
ist als Arbeitszeit zu werten
Musterarbeitsvertrag
Für
Verträge mit nicht tarifgebundenen Arbeitgebern
Pflege-Versicherungsgesetz
(PflegeVG)
§
1 Soziale Pflegeversicherung
Zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit wird
als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eine soziale
Pflegeversicherung geschaffen.
Überstunden
Für
viele Arbeitnehmer gehören regelmäßige Überstunden
zum Berufsalltag. 1,8 Milliarden Überstunden werden in Deutschland
jährlich geleistet, so eine Schätzung der Bundesanstalt für
Arbeit. Kaum ein Arbeitgeber kommt daran vorbei, die Mitarbeiter ein
paar Stunden länger im Büro festzuhalten oder am Wochenende
zu beschäftigen. Flexible Arbeitszeiten sind heutzutage ein selbstverständliches
A und O in jeder Firma.
Zulagen
Etliche
Pflegekräfte können durch verschiedenste Zulagen ihr Arbeitsentgelt
ein wenig aufbessern.
Über die Rechtmäßigkeit oder den Umfang derselben haben
sich gleich mehrere Gericht Gedanken gemacht Von Thomas Weiss
(Dr. Thomas Weiß aus Kiel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Arbeitsrecht mit den Schwerpunkten "Pflegerecht" und "Recht
für Pflegeberufe".)
Das
Online-Lexikon Betreuungsrecht
Das Betreuungsrechtslexikon
ist Bestandteil des Rechtspakets "Einführung in das Betreuungsrecht"
von Horst Deinert und Thomas Hövel.
Umfangreiche Einführung mit den relevanten Bundes- und Landesgesetzen!!!
Weitere Informationen unter http://www.betreuer-netz.de/btr/paket
|
|
BAT
Bundes-Angestelltentarifvertrag (Bund, Länder, Gemeinden)
Das Online-Lexikon
Betreuungsrecht Hinweis:
Das Betreuungsrechtslexikon ist Bestandteil des Rechtspakets "Einführung
in das Betreuungsrecht" von Horst Deinert und Thomas Hövel.
Umfangreiche Einführung mit den relevanten Bundes- und Landesgesetzen!!!
Weitere Informationen unter http://www.betreuer-netz.de/btr/paket
Der
Spritzenschein
Der Spritzenschein
- ein Befähigungsnachweis?
von Gerhard Leschik
Ein Spritzenschein ist die schriftliche Bestätigung einer Delegation
vom Arzt auf eine andere Person. Delegation bedeutet "das Übertragen
einer Vollmacht", in unserem Fall für das Durchführen
einer Injektion......
Dauernachtwachen
Zwei, vier
oder gar acht Schichten am Stück? Bei Dauernachtwachen sind derartige
und andere arbeitsrechtliche Probleme an der Tagesordnung Von Thomas
Weiss (Dr. Thomas Weiß aus Kiel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt
für Arbeitsrecht mit den Schwerpunkten „Pflegerecht"
und „Recht für Pflegeberufe".)
Heimmindestbauverordnung
(HeimMinBauV)
Einrichtungen
im Sinne des § 1 Abs. 1 des Heimgesetzes, die in der Regel mindestens
sechs Personen aufnehmen, dürfen nur betrieben werden, wenn sie
die Mindestanforderungen der §§ 2 bis 29 erfüllen, soweit
nicht nach den §§ 30 und 31 etwas anderes bestimmt wird.
Heimgesetz
(HeimG)
vom 07.08.1974
in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.04.1990, zuletzt geändert
durch das zweite Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes vom 03.02.1997.
Novellierung
des Heimgesetzes
Presse-
und Informationsamt der Bundesregierung
Haftungsrecht
in der Pflege
Das Recht
erlangt eine immer grössere Bedeutung in der Krankenpflege. Dies
hängt sicherlich auch mit dem zunehmenden Rechtsbewusstsein der
Patienten zusammen. Auf der anderen Seite klaffen Recht und Wirklichkeit
auseinander. Um so bedeutsamer ist es daher, seine Rechte und die Rechte
anderer zu kennen.
Leistungen
und Preise der Pflegeversicherung
Die Leistungen
der Pflegeversicherung werden über Leistungskomplexe abgerechnet.
Die Möglichkeit einer zeitlichen Abrechnung der Leistungen des
SGB XI* (Pflegeversicherung) besteht außer in der Pflegestufe
III nicht.
Mobbing
Gericht:
LAG Thüringen 5. Kammer, Aktenzeichen: 5 Sa 403/00, Datum der Entscheidung:
10.04.2001, Datum der Veröffentlichung im Internet: 24.04.2001,
Vorinstanz/Aktenzeichen: 2 Ga 8/2000, ArbG Gera, Entscheidungsrelevante
Vorschriften: Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art 1 und 2 GG; §§ 242,
611 BGB; §§ 12, 862, 1004 BGB analog; §§ 141 Abs.
1, 253 Abs. 2 Nr. 2, 286 Abs. 1, 890 Abs. 1 und 2, 927 Abs. 1, 928,
929 Abs. 2 und 3, 935, 936, 938 Abs. 1, 940 ZPO; §§ 12, 13
Abs. 2 BAT, Entscheidungsstichwort: Mobbing
Pflegehilfsmittel
Eine Information
des Anspruch der Bewohnerstationärer Pflegeeinrichtungen auf Hilfsmittel
Sozialhilfe
Stand:
BGBl. 1996 Nr. 38 vom 29.07.1996, S. 1088nach dem Gesetz zur Reform
des Sozialhilferechts vom 23.07.1996
Überlastungsanzeige
Altenheime
Überlastungsanzeige
Urlaub!!
-- Rückruf aus dem Urlaub??
Mit Urteil
vom 20. Juni 2000 (9 AZR 405/99) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG)
folgenden Leitsatz aufgestellt: Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer
zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG)
freigestellt, kann er den Arbeitnehmer nicht aufgrund einer Vereinbarung
aus dem Urlaub zurückrufen. Eine solche Abrede verstößt
gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam (§ 13 BUrlG).
BAT
Bundes-Angestelltentarifvertrag
(Bund,
Länder, Gemeinden)
|