Recht in der Pflege
 

Recht in der Pflege

Wer Pflichten hat, kann sich auch auf Rechte berufen. Auf dieser Seite finden Sie interessante und wichtige Links zum Thema "Recht in der Pflege."

 

 

Altenpflegegesetz (APflG)

Gesetz über die Berufe in der Altenpflege
(Altenpflegegesetz - AltPflG) Die Berufsbezeichnungen 1. "Altenpflegerin" oder "Altenpfleger" und 2. "Altenpflegehelferin" oder "Altenpflegehelfer dürfen nur Personen führen, denen die Erlaubnis dazu erteilt worden ist.

Arbeitszeitgesetz

ArbZG vom 6. Juni 1994 (BGBl. I S. 1171, zuletzt geändert BGBl. I 1996 S. 1186)Erster Abschnitt Allgemeine Vorschriften§ 1 Zweck des Gesetzes Zweck des Gesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung der Arbeitnehmer zu schützen.

Arbeitszeugnis

Das Arbeitszeugnis dient in erster Linie dazu, Arbeitnehmern die Bewerbung um einen Arbeitsplatz zu erleichtern. Jeder Arbeitnehmer hat anläßlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf Erteilung eines Zeugnisses (§ 630 BGB).

Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz

Gesetzestext AWbGGesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung - Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (AWbG).

Bildungs- bzw. Weiterbildungsurlaub

Thema „Urlaub anderer Art“ Der Bildungsurlaub gehört zwar zu dem Gebiet des Arbeitsrechts, so dass hier auch der Bund ein Bildungsurlaubsgesetz hätte erlassen können; dies ist allerdings noch nicht geschehen. So haben eine Reihe von Bundesländern daraufhin eigene Bildungsurlaubsgesetze erlassen. In diesen ist die Verpflichtung des Arbeitgebers niedergelegt, Arbeitnehmern Bildungs- bzw. Weiterbildungsurlaub unter Fortzahlung der Bezüge zur Teilnahme an entsprechenden Veranstaltungen zu gewähren. In folgenden Ländern besteht bisher für Arbeitnehmer ein Anspruch auf bezahlten Bildungsurlaub: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzesder Beschäftigten bei der Arbeit(Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)vom 7. August 1996 (BGBl. I S. 1246),

Abmahnung

Von großer praktischer Bedeutung in der Arbeitswelt ist der Ausspruch einer so genannten Abmahnung. Sie ist - vereinfacht ausgedrückt - eine Erklärung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, dass er mit einem bestimmten Verhalten von ihm nicht einverstanden sei und eine Wiederholung nicht dulden wolle.

Bereitschaftsdienst ist als Arbeitszeit zu werten

Musterarbeitsvertrag

Für Verträge mit nicht tarifgebundenen Arbeitgebern

Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG)

§ 1 Soziale Pflegeversicherung
Zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit wird als neuer eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eine soziale Pflegeversicherung geschaffen.

Überstunden

Für viele Arbeitnehmer gehören regelmäßige Überstunden zum Berufsalltag. 1,8 Milliarden Überstunden werden in Deutschland jährlich geleistet, so eine Schätzung der Bundesanstalt für Arbeit. Kaum ein Arbeitgeber kommt daran vorbei, die Mitarbeiter ein paar Stunden länger im Büro festzuhalten oder am Wochenende zu beschäftigen. Flexible Arbeitszeiten sind heutzutage ein selbstverständliches A und O in jeder Firma.

Zulagen

Etliche Pflegekräfte können durch verschiedenste Zulagen ihr Arbeitsentgelt ein wenig aufbessern.
Über die Rechtmäßigkeit oder den Umfang derselben haben sich gleich mehrere Gericht Gedanken gemacht Von Thomas Weiss
(Dr. Thomas Weiß aus Kiel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit den Schwerpunkten "Pflegerecht" und "Recht für Pflegeberufe".)

Das Online-Lexikon Betreuungsrecht

Das Betreuungsrechtslexikon ist Bestandteil des Rechtspakets "Einführung in das Betreuungsrecht" von Horst Deinert und Thomas Hövel.
Umfangreiche Einführung mit den relevanten Bundes- und Landesgesetzen!!!
Weitere Informationen unter http://www.betreuer-netz.de/btr/paket

 

BAT Bundes-Angestelltentarifvertrag (Bund, Länder, Gemeinden)

Das Online-Lexikon Betreuungsrecht Hinweis:
Das Betreuungsrechtslexikon ist Bestandteil des Rechtspakets "Einführung in das Betreuungsrecht" von Horst Deinert und Thomas Hövel.
Umfangreiche Einführung mit den relevanten Bundes- und Landesgesetzen!!!
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Der Spritzenschein

Der Spritzenschein - ein Befähigungsnachweis?
von Gerhard Leschik
Ein Spritzenschein ist die schriftliche Bestätigung einer Delegation vom Arzt auf eine andere Person. Delegation bedeutet "das Übertragen einer Vollmacht", in unserem Fall für das Durchführen einer Injektion......

Dauernachtwachen

Zwei, vier oder gar acht Schichten am Stück? Bei Dauernachtwachen sind derartige und andere arbeitsrechtliche Probleme an der Tagesordnung Von Thomas Weiss (Dr. Thomas Weiß aus Kiel ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht mit den Schwerpunkten „Pflegerecht" und „Recht für Pflegeberufe".)

Heimmindestbauverordnung (HeimMinBauV)

Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Heimgesetzes, die in der Regel mindestens sechs Personen aufnehmen, dürfen nur betrieben werden, wenn sie die Mindestanforderungen der §§ 2 bis 29 erfüllen, soweit nicht nach den §§ 30 und 31 etwas anderes bestimmt wird.

Heimgesetz (HeimG)

vom 07.08.1974 in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.04.1990, zuletzt geändert durch das zweite Gesetz zur Änderung des Heimgesetzes vom 03.02.1997.

Novellierung des Heimgesetzes

Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Haftungsrecht in der Pflege

Das Recht erlangt eine immer grössere Bedeutung in der Krankenpflege. Dies hängt sicherlich auch mit dem zunehmenden Rechtsbewusstsein der Patienten zusammen. Auf der anderen Seite klaffen Recht und Wirklichkeit auseinander. Um so bedeutsamer ist es daher, seine Rechte und die Rechte anderer zu kennen.

Leistungen und Preise der Pflegeversicherung

Die Leistungen der Pflegeversicherung werden über Leistungskomplexe abgerechnet. Die Möglichkeit einer zeitlichen Abrechnung der Leistungen des SGB XI* (Pflegeversicherung) besteht außer in der Pflegestufe III nicht.

Mobbing

Gericht: LAG Thüringen 5. Kammer, Aktenzeichen: 5 Sa 403/00, Datum der Entscheidung: 10.04.2001, Datum der Veröffentlichung im Internet: 24.04.2001, Vorinstanz/Aktenzeichen: 2 Ga 8/2000, ArbG Gera, Entscheidungsrelevante Vorschriften: Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art 1 und 2 GG; §§ 242, 611 BGB; §§ 12, 862, 1004 BGB analog; §§ 141 Abs. 1, 253 Abs. 2 Nr. 2, 286 Abs. 1, 890 Abs. 1 und 2, 927 Abs. 1, 928, 929 Abs. 2 und 3, 935, 936, 938 Abs. 1, 940 ZPO; §§ 12, 13 Abs. 2 BAT, Entscheidungsstichwort: Mobbing

Pflegehilfsmittel

Eine Information des Anspruch der Bewohnerstationärer Pflegeeinrichtungen auf Hilfsmittel

Sozialhilfe

Stand: BGBl. 1996 Nr. 38 vom 29.07.1996, S. 1088nach dem Gesetz zur Reform des Sozialhilferechts vom 23.07.1996

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Urlaub!! -- Rückruf aus dem Urlaub??

Mit Urteil vom 20. Juni 2000 (9 AZR 405/99) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) folgenden Leitsatz aufgestellt: Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG) freigestellt, kann er den Arbeitnehmer nicht aufgrund einer Vereinbarung aus dem Urlaub zurückrufen. Eine solche Abrede verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam (§ 13 BUrlG).

BAT Bundes-Angestelltentarifvertrag

(Bund, Länder, Gemeinden)




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